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Verhaltensgrundsätze

Code of Conduct

1. Zweck

Integrität prägt den Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Diese grundlegende Aussage unseres Unternehmens ist die Basis der Verhaltensgrundsätze. Sowohl unseren strategischen Überlegungen als auch unserem Tagesgeschäft müssen wir stets hohe ethische und rechtliche Standards zu Grunde legen. Das Erscheinungsbild unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns, vor allem auch durch den in jeder Beziehung wertschätzenden Umgang miteinander. Jeder von uns ist mitverantwortlich dafür, dass wir als Unternehmen weltweit unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.

2. Geltungsbereich

Die Verhaltensgrundsätze sind verbindliche Regeln, die für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter gelten. Sie sollen dabei helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen.

3. Begriffe

ethisch: sittlich, moralisch
Integrität: Aufrichtigkeit, Rechtschaffenheit, Vertrauenswürdigkeit
Korruption: Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil, Bestechlichkeit
Sanktionen: Zwangsmaßnahme

4. Zuständigkeiten

Die Einhaltung von Gesetz und Recht ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes - unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen - wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

5. Description

 

5.1 Verantwortung für das Ansehen von Auer Lighting GmbH

Das Ansehen von Auer Lighting GmbH wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem Unternehmen bereits erheblichen Schaden zufügen.

Jeder Mitarbeiter ist gehalten, auf das Ansehen von Auer Lighting GmbH in der Gesellschaft zu achten. Die Erfüllung seiner Aufgabe muss sich in allen Belangen daran orientieren.

5.2 Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

Wir beachten die Chancengleichheit und Gleichbehandlung unserer Mitarbeiter ungeachtet der Hautfarbe, ethnischer und sozialer Herkunft, etwaiger körperlicher Beeinträchtigung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters.

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.

Wir dulden keine Diskriminierung und keine sexuelle oder persönliche Belästigung oder Beleidigung, sowie psychische Härte.

Wir dulden kein Verhalten einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist.

Wir beschäftigen niemand gegen seinen Willen oder zwingen Mitarbeiter zur Arbeit.

Wir beachten die im jeweiligen Staat festgelegte maximale Arbeitszeit.

Wir sorgen für angemessene Entlohnung und gewährleisten den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn.

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter, soweit rechtlich zulässig. Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen werden nicht bevorzugt oder benachteiligt.

Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind verlässliche Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können.

Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern.

5.3 Verbot von Kinderarbeit

Wir beschäftigen keine Mitarbeiter die nicht mindestens 15 Jahre alt sind.
In Ländern die unter die ILO Konvention 138 für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.

5.4 Führung, Verantwortung und Aufsicht

Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter. Sie muss sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Sie setzt klare, ehrgeizige und realistische Ziele, führt durch Vertrauen und räumt den Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Sie ist für die Mitarbeiter auch bei beruflichen und persönlichen Sorgen ansprechbar.

Jede Führungskraft hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen.

Sie ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch angemessene Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Auch bei Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Die Führungskraft muss die Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Eignung sorgfältig auswählen (Auswahlpflicht).

Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich stellen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).

Die Führungskraft muss dafür sorgen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laufend kontrolliert wird (Kontrollpflicht).

Die Führungskraft muss den Mitarbeitern klar vermitteln, dass Gesetzesverstöße missbilligt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (Missbilligungspflicht).

5.5 Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

 

5.5.1 Beachtung des Wettbewerbsrechts

Nur der faire Wettbewerb genießt das Recht, sich frei entfalten zu dürfen. Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.

5.5.2 Anbieten und Gewähren von Vorteilen

Um Aufträge kämpfen wir mit der Qualität und dem Preis unserer innovativen Produkte und Services.

Kein Mitarbeiter darf anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit - direkt oder indirekt - unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen.

Werbegeschenke an Mitarbeiter von Geschäftspartnern müssen danach ausgewählt werden, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit vermieden wird. Gegenüber Beamten und anderen Amtsträgern haben Geschenke zu unterbleiben.

Mitarbeiter, die Verträge mit Beratern, Vermittlern, Agenten oder vergleichbaren Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren.

5.5.3 Fordern und Annehmen von Vorteilen

Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu fordern, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört nicht die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert; andere Geschenke sind abzulehnen oder zurückzugeben.

5.5.4 Besondere Regeln für die Vergabe von Aufträgen

Wer sich bei Auer Lighting GmbH um einen Auftrag bewirbt, erwartet von uns eine faire und unvoreingenommene Prüfung seines Angebots. Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Aufträgen befasst sind, haben insbesondere die folgenden Regeln zu beachten:

Der Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben bestehen könnte, seiner Führungskraft mitzuteilen.

Lieferanten dürfen beim Wettbewerb um Aufträge nicht unfair bevorzugt oder behindert werden.

Einladungen von Geschäftspartnern dürfen nur dann angenommen werden, wenn Anlass und Umfang der Einladung angemessen sind und die Ablehnung dem Gebot der Höflichkeit widersprechen würde. Geschenke von Geschäftspartnern sind abzulehnen und zurückzugeben, es sei denn, es handelt sich um unbedeutende Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert.

Kein Mitarbeiter darf private Aufträge von Firmen ausführen lassen, mit denen er geschäftlich zu tun hat, wenn ihm hierdurch Vorteile entstehen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Mitarbeiter auf die Beauftragung der Firma für die Auer Lighting GmbH direkt oder indirekt Einfluss nehmen kann.

Wir weisen unsere Lieferanten auf diese Verhaltensgrundsätze hin und fördern die Einhaltung bei Geschäftspartnern.

5.6 Vermeidung von Interessenkonflikten

Das Unternehmen legt Wert darauf, dass seine Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es kommen, wenn ein Mitarbeiter für ein anderes Unternehmen tätig oder an ihm beteiligt ist. Deshalb gelten für uns alle folgende Regeln:

5.7 Wettbewerbsverbot

Das Betreiben eines Unternehmens, das mit der Auer Lighting GmbH ganz oder teilweise im Wettbewerb steht, ist nicht gestattet.

5.8 Nebentätigkeiten

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt ist der Führungskraft vorher schriftlich mitzuteilen. Die Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt, den Pflichten im Unternehmen widerspricht oder wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht.

5.9 Umgang mit Firmeneinrichtungen

Die Anlagen und Einrichtungen in Büros und Werkstätten (z. B. Telefon, Kopierer, PC einschließlich Software und Internet, Maschinen, Werkzeuge) dürfen nur dienstlich genutzt werden. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.

Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, ohne Einwilligung der Führungskraft Aufzeichnungen, Dateien, Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit bedingt ist.

5.10 Umgang mit Informationen

 

5.10.1 Aufzeichnungen und Berichte

Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen.

Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt auch für Dienstreiseabrechnungen. Es ist nicht gestattet, ohne Einwilligung der vorgesetzten Führungskraft Aufzeichnungen, Dateien, Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit bedingt ist.

5.10.2 Verschwiegenheit

Verschwiegenheit ist zu wahren über interne Angelegenheiten des Unternehmens, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind. Dazu gehören zum Beispiel Einzelheiten, die die Organisation des Unternehmens und seiner Einrichtungen betreffen, sowie Geschäfts-, Fabrikations- und Entwicklungsvorgänge und Zahlen des internen Berichtswesens.

Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

5.10.3 Datenschutz und Datensicherheit

Weltweiter elektronischer Informationsaustausch und Dialog, elektronische Geschäftsabwicklung sind entscheidende Voraussetzungen für die Effektivität jedes Einzelnen von uns und für den Geschäftserfolg insgesamt. Die Vorteile der elektronischen Kommunikation sind aber verbunden mit Risiken für den Persönlichkeitsschutz und die Sicherheit von Daten. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT- Managements, der Führungsaufgabe und auch des Verhaltens jedes Einzelnen.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der Datenqualität und bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

5.10.4 Kommunikation gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit über soziale Netzwerke

Wer sich außerhalb einer entsprechenden Zuständigkeit in einer öffentlichen Diskussion oder in sozialen Netzwerken zu Themen äußert, welche die Auer Lighting GmbH oder unsere Geschäftspartner berühren, muss deutlich machen, dass er als Privatperson handelt.

6. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit

 

6.1 Umwelt und Technische Sicherheit

Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind Unternehmensziele von hoher Priorität. Wir verbessern kontinuierlich unser Umweltmanagement System und minimieren Umweltbelastungen. Das Umweltmanagement sowie alle Prozessverantwortlichen sorgen für die Einhaltung der Gesetze. Bei der Entwicklung unserer Produkte sind umweltfreundliche Gestaltung, technische Sicherheit und Gesundheitsschutz feste Zielgrößen.

Jeder Mitarbeiter an seinem Platz muss an einer beispielgebenden Leistung auf diesen Gebieten mitarbeiten.

6.2 Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter

Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kollegen gebietet die bestmögliche Vorsorge gegen Unfallgefahren. Unser Arbeitssicherheitsmanagementsystem veranlasst Schulungen, um allen Mitarbeitern Informationen zum Thema Arbeitssicherheit zu vermitteln. Das gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen als auch für das Sicherheits- Management und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag. Das Arbeitsumfeld muss den Anforderungen einer gesundheitsorientierten Gestaltung entsprechen. Risiken sind einzudämmen und bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu ergreifen.

Jeder Mitarbeiter muss der Sicherheit seine ständige Aufmerksamkeit widmen.

Anmerkungen

 

7.1 Beschwerden und Hinweise

Jeder Mitarbeiter kann gegenüber seiner Führungskraft, der Personalleitung oder gegenüber dem Betriebsrat eine persönliche Beschwerde vorbringen oder auf Umstände hinweisen, die auf die Verletzung der Verhaltensgrundsätze schließen lassen. Die Angelegenheit wird gründlich untersucht und angemessene Maßnahmen ergriffen. Alle Unterlagen werden vertraulich aufbewahrt. Vergeltungshandlungen, gleich welcher Art, werden nicht toleriert. Mitarbeiter sollten die internen Möglichkeiten der Schlichtung ausschöpfen.

7.2 Implementierung und Kontrolle

Die Geschäftsleitung der Auer Lighting GmbH fördert aktiv die breite Kommunikation der Verhaltensgrundsätze und sorgt für ihre nachhaltige Implementierung. Die Einhaltung der Gesetze und die Beachtung der Verhaltensgrundsätze ist in den betreffenden Bereichen regelmäßig zu kontrollieren. Dies geschieht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.