Das Aus für Glühlampen
Die Effizienzvorgaben der EU-Kommission folgt entsprechenden Regelungen in Australien und Nordamerika. Es geht dabei nicht darum, den Gebrauch von herkömmlichen Glühlampen ab einem bestimmten Stichtag zu unterbinden oder gar unter Strafe zu stellen, sondern darum, den Verkauf von ineffizienten Glühbirnen schrittweise einzustellen.
Die neuen Gesetzesvorgaben treten nach folgendem Zeitplan in Kraft: Ab 1. September 2009 werden keine klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt mehr verkauft. Zeitgleich werden - unabhängig von der Wattzahl - alle besonders ineffizienten Glühlampen der Energieklassen F und G aus dem Verkauf genommen. Der Verkauf von Glühlampen mit mehr als 75 Watt ist ab 2010 nicht mehr erlaubt. Ein Jahr später gilt dies auch für Lampen mit mehr als 60 Watt. Ab 2012 dürfen auch schwächere Glühlampen nicht mehr verkauft werden, so lange sie nicht mindestens Energieeffizienzklasse C erreichen. Ab 2016 gilt ein generelles Verbot für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B.
Die Einteilungen der Effizienzklassen gelten auch für Halogenlampen. Ausgenommen sind nur spezielle Niederenergiemodelle.
Bereits ab September 2009 gilt zudem ein Verkaufsverbot für matte Glühlampen unterhalb der Energieeffizienzklasse A. Nicht vom Verkaufsverbot betroffen sind spezielle Glühbirnen in Sonderformaten, wie sie beispielsweise in Kühlschränken, Auto- Amaturen, Backöfen etc. zum Einsatz kommen.
Die neuen Gesetzesvorgaben treten nach folgendem Zeitplan in Kraft: Ab 1. September 2009 werden keine klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt mehr verkauft. Zeitgleich werden - unabhängig von der Wattzahl - alle besonders ineffizienten Glühlampen der Energieklassen F und G aus dem Verkauf genommen. Der Verkauf von Glühlampen mit mehr als 75 Watt ist ab 2010 nicht mehr erlaubt. Ein Jahr später gilt dies auch für Lampen mit mehr als 60 Watt. Ab 2012 dürfen auch schwächere Glühlampen nicht mehr verkauft werden, so lange sie nicht mindestens Energieeffizienzklasse C erreichen. Ab 2016 gilt ein generelles Verbot für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B.
Die Einteilungen der Effizienzklassen gelten auch für Halogenlampen. Ausgenommen sind nur spezielle Niederenergiemodelle.
Bereits ab September 2009 gilt zudem ein Verkaufsverbot für matte Glühlampen unterhalb der Energieeffizienzklasse A. Nicht vom Verkaufsverbot betroffen sind spezielle Glühbirnen in Sonderformaten, wie sie beispielsweise in Kühlschränken, Auto- Amaturen, Backöfen etc. zum Einsatz kommen.
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